Konzeptionsförderung Freie Darstellende Künste des Landes Nordrhein-Westfalen (2020 bis 2022)
Ausschreibung
Im Kontext des neuen Förderkonzeptes des Landes ab 2018 und der Aufstockung des Etats für die Freien Darstellenden Künste um zusätzlich 4,5 Millionen Euro hat das Land den neuen Förderbaustein „Konzeptionsförderung“ aufgelegt.
Die Konzeptionsförderung ist mit insgesamt 1,3 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet.
Sie richtet sich an kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles. Insgesamt werden bis zu 35 Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste die Konzeptionsförderung erhalten.
Die Förderung soll für die künstlerische Entwicklung mehr Planungssicherheit und damit verbesserte Rahmenbedingungen schaffen.
Die Konzeptionsförderung wird nun erstmals ab 2020 ausgeschrieben, für die Dauer von drei Jahren von 2020 bis 2022 gewährt und umfasst eine Zuwendung zwischen 25.000 und 50.000 Euro pro Jahr.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles der Freien Darstellenden Künste, die seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich in
Nordrhein-Westfalen arbeiten und hier ihren Sitz haben.
(Da es sich um eine ganz neue Förderung handelt, gilt folgende Übergangsregelung: Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles, die zu dem o. g. Kreis gehören und die aktuell eine zweijährige Projektförderung des Landesbüros für Freie Darstellende Künste in Dortmund für 2019 und 2020 und/oder eine dreijährige Förderung im Bereich Tanz/Theater durch eine der Bezirksregierungen für 2018 bis 2020 bekommen, können sich auch für die Konzeptionsförderung bewerben. Sollte jemand aus dieser Bewerbergruppe die Konzeptionsförderung zugesprochen bekommen, würde die für 2020 gewährte Projekt- mit der Konzeptionsförderung verrechnet. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles, die zurzeit die Spitzen- oder Exzellenzförderung des Landes oder eine institutionelle Förderung erhalten.)
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden Ausgaben, die während der Jahre 2020 bis 2022 im Zusammenhang mit mindestens zwei im Förderzeitraum abgeschlossenen Produktionen (jeweils bis zur Premiere) bzw. Festivals sowie den hierfür erforderlichen Recherchearbeiten entstehen (direkte Ausgaben). Zuwendungsfähig sind außerdem allgemeine Overheadausgaben für Büro und Verwaltung, die dazu dienen, die künstlerische Arbeit, die Struktur und Vermarktung der Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles zu stärken. Sie dürfen 15% der direkten Ausgaben nicht überschreiten und sind im Rahmen des Verwendungsnachweises zu belegen.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
• eine aussagekräftige, nach Jahren aufgeschlüsselte Beschreibung der im Rahmen der Förderung geplanten Produktionen und Aktivitäten. Hierzu gehören u. a. auch Angaben zu den Aufführungsorten (Spielstättennachweis bitte beifügen), zur Anzahl der vorgesehenen Aufführungen sowie Künstlerbiografien der wesentlichen Beteiligten. Bitte zusätzlich für den ersten Überblick auch eine maximal einseitige Kurzbeschreibung beifügen.
• eine Übersicht über die wesentlichen Produktionen der letzten 5-10 Jahre
• einen auch in den Einzelpositionen nachvollziehbaren und plausiblen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, nach Jahren aufgeschlüsselt (bitte bei der geplanten Finanzierung den Status der einzelnen Förderer kennzeichnen mit „beantragt“ oder „zugesagt“), der einen Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beinhaltet.
• Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Wer entscheidet wie und nach welchen Kriterien über die Vergabe der Förderung?
Entscheiden wird eine landesweite Jury, die sich aus einer Vertreterin/einem Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der fünf Bezirksregierungen sowie zwei externen Fachleuten zusammensetzt. Das NRW Landesbüro Tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste sind zudem nicht stimmberechtigte Mitglieder.
Entscheidungskriterien:
• hohe künstlerische und fachliche Qualität der beantragten Projekte/Produktionen/Festivals
• innovative Ausrichtung der beantragten Produktionen in Thema und Ausdrucksform
• begrüßenswert ist ein inhaltlicher/thematischer Zusammenhang der vorgesehenen Produktionen
• wünschenswert (kein Ausschlusskriterium) ist eine Förderung durch die jeweilige Sitzkommune sowie weitere öffentliche und private Förderer
• ggf. werden strukturelle Besonderheiten für Regionen mit geringer Antragsdichte berücksichtigt
Bewerbungsfrist
31. Mai 2019 (Eingang bei der Bezirksregierung)
Zur Fristwahrung können die Unterlagen vollständig vorab per FAX oder E-Mail übersandt werden. Der umgehende Versand per Post ist jedoch zusätzlich zwingend erforderlich.
Die Jurysitzung ist für Ende Juni/Anfang Juli vorgesehen, die Entscheidungen werden anschließend kurzfristig bekanntgegeben.
Wo reiche ich meinen Antrag ein und wo kann ich Fragen stellen?
bei der für mich zuständigen Bezirksregierung:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
59817 Arnsberg
Website der Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32754 Detmold
Website der Bezirksregierung Detmold
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Website der Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
50606 Köln
Website der Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Website der Bezirksregierung Münster
Download:
Word Dokument – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Bezirksregierung Düsseldorf
–> Für die Antragsformulare auf Gewährung einer Zuwendung der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln oder Münster bitte Kontakt zum Dezernat 48 der jeweiligen Bezirksregierung aufnehmen.
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