3-jährige Konzeptförderung
Nächste Förderperiode 2022 bis 2024
Antragstermin: 1. September 2021
Seit 2018 gibt es in Düsseldorf die 3-jährige Konzeptförderung Tanz und Theater zur Unterstützung der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Profilierung professioneller Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles. Dieses Förderformat soll den Künstlerinnen und Künstlern national und international die Möglichkeit eröffnen, ihre Arbeit bekannt zu machen und Planungssicherheit über drei Jahre gewähren.
Die Anträge für eine 3-jährige Konzeptförderung freier Tanz- und Theaterschaffender, die bereits dreimal Produktionskostenzuschüsse seitens der Stadt Düsseldorf erhalten haben, sind zum 1. September 2021 schriftlich, unter Verwendung des Antragsformulars sowie eines künstlerischen Konzeptes für den dreijährigen Förderzeitraum, mit konkreter Planung und Umsetzung, einschließlich Finanzierung und getrennt nach Jahren, einzureichen.
Hinweis: Anträge, die nicht für eine 3-jährige Konzeptförderung empfohlen werden, werden automatisch im Rahmen der Einzelprojektförderungen berücksichtigt:
Förderung: Kulturamt der Stadt Düsseldorf – Antragstermin für Tanz- und Theaterprojekte – 01. September 2021
Dafür wird ggf. ein angepasster Kosten- und Finanzierungsplan für 2022 benötigt.
Die Einreichung eines separaten Antrags ist nicht erforderlich!
Fördermöglichkeiten:
Gesamtzuschuss für drei Jahre in Höhe von maximal 90.000 Euro (max. 30.000 Euro p.a.)
Bezieht sich der Zuschussantrag ausschließlich auf Künstlerhonorare, ist eine Festbetragsfinanzierung möglich.
In allen anderen Fällen (z. B. für Projekt-, Struktur-, Aufführungs- und Betriebskosten) greift die Fehlbedarfsfinanzierung. Grundsätzliche Voraussetzung für beide Finanzierungsarten sind Erträge, wie z. B. Komplementärförderungen Dritter, Einnahmen aus Eintritten etc.
Voraussetzungen:
• mindestens drei Produktionskostenzuschüsse durch die Landeshauptstadt Düsseldorf
• erkennbares Entwicklungspotential zur weiteren Ausbildung des künstlerischen Profils
• Nachweis von Partnern (inhaltlich und/oder finanziell)
• besondere Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Leistungen / Bedingungen:
• mindestens zwei Neuinszenierungen im Förderzeitraum
• mindestens neun öffentliche Aufführungen,
davon mindestens drei in Düsseldorf
Download:
PDF – Förderkriterien Beirat Tanz und Theater der Landeshauptstadt Düsseldorf – Stand 01.01. 2018
PDF – Förderantrag Tanz und Theater – Stand 01.01. 2018
Bei Fragen zu den Antragsformularen, zum inhaltlichen Konzept sowie der Kosten- und Finanzierungspläne, die zur Förderung eingereicht werden sollen, steht Frau Daria Walkenhorst aus dem Kulturamt, Förderung Tanz und Theater gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Daria Walkenhorst M.A.
Stadtverwaltung Düsseldorf
Kulturamt
Förderung Tanz und Theater
Tel. +49 211 89-24159
E-Mail:
Kulturamt der Stadt Düsseldorf - Förderung Tanz und Theater
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